Regierungsbeschluss vom 11.9.2000

Der Regierungsbeschluss vom 11. September 2000 definiert das Benutzungsreglement auf Burg Gutenberg.

„Das Land Liechtenstein ist Eigentümer der Burganlage Gutenberg in Balzers. Nach Abschluss einer ersten Bauetappe sind ab Sommer 2000 Besichtigungen und Führungen sowie eine eingeschränkte, öffentliche Nutzung für kulturelle Veranstaltungen möglich.“

In Absatz 2. unter 2.1. ist weiter festgelegt:

„Im Zentrum der kulturellen Nutzung steht die Belebung der Burganlage Gutenberg durch ein anspruchsvolles Kulturprogramm. Veranstaltern aus der Professionellen- wie auch Amateurszene soll die Möglichkeit gegeben werden, sich in einer einzigartigen Umgebung zu betätigen. Bei der Nutzungsbewilligung wird bewusst auf qualitativ hoch stehende Veranstaltungen mit weit reichender, kultureller Ausstrahlung geachtet. Die verschiedenen Anlässe werden nach Veranstaltungstypen in die Bereiche „wissenschaftlich, kulturell, gesellschaftlich“ gegliedert.“
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